Fälle
Bea B. findet einen Hund im Park und nimmt ihn mit zu sich nach Hause. Nach drei Tagen, als sie gerade mit „Schnuffi“ spazieren geht, spricht Marcus M. sie an, ob dies möglicherweise sein Hund „Rudi“ wäre, der ihm von 4 Tagen entlaufen sei. Es stellt sich heraus, dass Schnuffi tatsächlich Rudi ist. Allerdings möchte Bea ihren kleinen Liebling nun nicht mehr hergeben. „Aber ich kann doch Eigentümerin dadurch werden, dass ich den Hund gefunden habe!“ meint sie kurze Zeit später Ihnen gegenüber. Was denken Sie?
Holger ist erstaunt. Auf seinem Weg nach Hause sieht er im Schaufenster eines Gebrauchtwaren-Geschäftes einen großen, sehr modernen Fernseher. Einen Fernseher von dieser Größe hat er noch nie so günstig gesehen. Er geht in das Geschäft und kauft den Fernseher. Kurze Zeit später wird die Polizei bei ihm vorstellig und weist ihn darauf hin, dass er Hehlerware gekauft hat. Sie überreichen ihm eine Ladung als Zeuge und nehmen den Fernseher als Beweisstück mit. „Bekomme ich den denn wieder?“ fragt Holger. „Ich wusste doch nicht, dass das Gerät gestohlen wurde. Das ist doch dann gutgläubiger Erwerb, nicht wahr?“ Wird Holger den Fernseher wieder bekommen? Begründen Sie!
Walter M. ärgert sich so über das schlechte Buch, dass er sich gerade gekauft hat und angefangen hat zu lesen, dass er es kurzerhand aus dem Fenster wirft. Kurze Zeit später fällt ihm ein, dass er das Buch ja auf ebay verhökern könnte und somit zumindest teilweise den Kaufpreis wiedererlangen würde. Er geht hinunter, um das Buch zu suchen und sieht, wie Hilde G. das Buch gerade in den Händen hält und offensichtlich tief versunken liest. Wie sehen die Besitz- und die Eigentumsverhältnisse aus?
